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Kommunale Lärmaktionsplanung Eppelborn Drucken E-Mail


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Auftraggeber:
Gemeinde Eppelborn

Bearbeitungszeitraum:
Mai 2008 bis August 2008

Größe des Projektgebiets:


Leistungsumfang:

  • Erstellung eines Lärmaktionsplanes erste Stufe
  • Bewertung Lärmbelastung
  • Konflikt- und Betroffenenanalyse
  • Lärmaktionsplan
  • Gesamtkonzept und Kostenschätzung




Projektinformationen:

Die Gemeinden sind gemäß § 47 e (1) in Verbindung mit § 47 d BImSchG angehalten in zwei Stufen Lärmaktionspläne aufzustellen, die alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet und aktualisiert werden sollen. Die Lärmaktionsplanung ist damit ein erster Schritt im Zuge der Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie, die die Grundlage zur EU-weiten Lärmbekämpfung darstellt.
Analog zu § 47 d BImSchG werden auf Gemarkung  Eppelborn basierend auf der im Auftrag des Saarlandes erstellten strategischen Lärmkartierung die Lärmbelastung erfasst und bewertet und der Umfang der Betroffenheit dargestellt. Auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen aufbauend werden geeignete Maßnahmen zur Lärmsanierung und Lärmvorsorge skizziert sowie eine Ex-Post- Betroffenenanalyse durchgeführt.

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