Bearbeitungszeitraum: Mai 2008 bis August 2008
Größe des Projektgebiets:
Leistungsumfang:
Erstellung eines Lärmaktionsplanes erste Stufe
Bewertung Lärmbelastung
Konflikt- und Betroffenenanalyse
Lärmaktionsplan
Gesamtkonzept und Kostenschätzung
Projektinformationen:
Die Gemeinden sind gemäß § 47 e (1) in Verbindung mit § 47 d BImSchG angehalten in zwei Stufen Lärmaktionspläne aufzustellen, die alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet und aktualisiert werden sollen. Die Lärmaktionsplanung ist damit ein erster Schritt im Zuge der Umsetzung der EG-Umgebungslärm-Richtlinie, die die Grundlage zur EU-weiten Lärmbekämpfung darstellt.
Analog zu § 47 d BImSchG werden auf Gemarkung Eppelborn basierend auf der im Auftrag des Saarlandes erstellten strategischen Lärmkartierung die Lärmbelastung erfasst und bewertet und der Umfang der Betroffenheit dargestellt. Auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen aufbauend werden geeignete Maßnahmen zur Lärmsanierung und Lärmvorsorge skizziert sowie eine Ex-Post- Betroffenenanalyse durchgeführt.